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Ringordnung

R I N G O R D N U N G

Zum Parken sind die vorgesehenen Plätze zu benützen.
Der Aufenthalt an den Leitschienen ist verboten.
Für das Verhalten auf der Strecke gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung, jedoch ohne Geschwindigkeitsbegrenzung. Die Verkehrszeichen sind zu beachten.
Die Rennstrecke ist Einbahn. Sie darf nur im Uhrzeigersinn befahren werden. Wenden und Rückwärtsfahren ist daher verboten. Wenn Sie aus zwingenden Gründen anhalten müssen, ist der äußerste Fahrbahnrand zu benützen.

Es dürfen außerhalb von Rennveranstaltungen und den genehmigten Renntrainingstagen nur Fahrzeuge den Ring befahren, die nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung und dem Kraftfahrgesetz, jederzeit für den Straßenverkehr zulassungsfähig oder bereits zugelassen sind.

Das Befahren der Rennstrecke durch die Mitglieder erfolgt zur Erhöhung der Fahrsicherheit und Verbesserung der Fahrpraxis.
Das maximal zulässige Betriebsgeräusch ist 98dB(A)

Bei Unfällen ist die Unfallstelle vor nachkommenden Fahrzeugen zu sichern und, wenn nötig, Erste Hilfe zu leisten und der Bahnverwalter ist so schnell wie möglich zu verständigen.

Für Schäden an den Anlagen des Salzburgringes haftet ausschließlich der Verursacher. Das Mitglied benützt die gesamte Anlage auf sein eigenes Risiko.

Der Unfallverursacher und eventuelle Zeugen sind verpflichtet, dem Bahnverwalter bei der Niederschrift des Unfallherganges behilflich zu sein.

Jedermann, der sich am Salzburgring und seinen Nebenanlagen aufhält, hat die gesamte Anlage sauber zu halten und ist verpflichtet, Verunreinigungen durch Öl oder Benzin sofort dem Bahnverwalter zu melden.

Es ist verboten Zäune und gesperrte Tore zu überklettern. Hinweistafeln müssen beachtet werden. Die Strecke darf nicht ohne zwingenden Grund zu Fuß betreten werden. Sie begeben sich selbst in Gefahr und werden für Schäden, die Sie verursachen, haftbar gemacht.
Im gesamten Ringareal haften Eltern für ihre Kinder.
In der Boxengasse ist der Aufenthalt von Kindern strengstens verboten.
Im gesamten Ringareal sind Hunde an der Leine zu halten.
Im Boxenbereich, in der Boxengasse und im Fahrerlager ist das Mitführen von Hunden strengstens verboten.

Zur Sicherheit der Streckenbenützer ist die Anlage mit Wildschutzzäunen umgeben;
der Salzburgring übernimmt jedoch keine Haftung für Unfälle, die durch Wild oder Fußgänger auf der Strecke verursacht werden.
Auch für die Beschaffenheit der Fahrbahn kann keine Garantie abgegeben werden.

Die Betriebszeiten sind:
Montag bis Samstag: 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr
Sonn- und Feiertage: 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr

Bei den genehmigten Renntrainingstagen ist die Betriebszeit:
Montag bis Donnerstag: 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr.

Weiteres gelten neben den eigentlichen Betriebsregeln für die Rennstrecke, den Fahrerlager-Bereich und die zum Ringareal gehörigen Nebenanlagen folgende Bestimmungen:
Es dürfen keine wie immer gearteten gewerblichen Aktivitäten durchgeführt werden.
Die entgeltliche, gastronomische Betreuung am Ring ist das ausschließliche Recht des Inhabers bzw. Pächters des Restaurants Salzburgring.
Jedem Veranstalter einer Motorsportveranstaltung wird die Auflage erteilt, auf den Eintrittskarten folgende Hinweise aufzudrucken:

auf der Vorderseite:„Bitte Rückseite beachten!“

auf der Rückseite:Vermeiden Sie unnötigen Lärm!Benutzen Sie die Abfallbehälter!Benutzen Sie die Toilettenlagen!Die Verbrennung jeglichen Materiales ist verboten!Die Reparatur von Kraftfahrzeugen auf Zuschauer- und Parkplatzflächen ist verboten!

Stand: November 2011 – Änderungen vorbehalten !





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